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Infektionsschutzgesetz

Für ansteckende Krankheiten gibt es gesetzliche Bestimmungen. Die Übertragung und Verbreitung von Infektionskrankheiten soll dadurch verhindert werden.

 

Gesetzliche Schulbesuchsverbote:

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ihr Kind bei Verdacht oder Erkrankung an bestimmten Krankheiten die Schule zeitweise nicht besuchen darf.

 

Meldungspflicht:

Sie sind verpflichtet die Schule unverzüglich über bestimmte Krankheiten zu informieren. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt kann dadurch Sorge getragen werden, dass die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung vorgenommen werden können.

 

Ärztliche Bescheinigung:

Bei bestimmten Erkrankungen besteht das Schulbesuchsverbot so lange, bis eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

 

Hinweis:

Bei welchen Erkrankungen eine Meldepflicht, ein Besuchsverbot oder eine Attestpflicht besteht, können Sie der Tabelle in unserem Downloadbereich entnehmen.